Wer darf bei der Landtagswahl abstimmen?Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger, der spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich seinen ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldet hat, beziehungsweise als Auslands-Niederösterreicher in die Landes-Wählerevidenz eingetragen ist.Wie kann ich bei der Landtagswahl abstimmen?1. im Wahllokal am 3.3.2013 von 7.30 bis 15.00 UhrAm Wahltag kann in dem dafür vorgesehenen Sprengel-Wahllokal (Gemeindeamt oder Schule) gewählt werden. Der amtliche Stimmzettel wird im Wahllokal ausgehändigt. Mitgebrachte nicht amtliche Stimmzettel sind nicht gültig. Ausweis mitnehmen.2. mit WahlkarteBei Verhinderung am Wahltag kann, bereits vor dem Tag der Landtagswahl, mittels einer Wahlkarte gewählt werden.Wie bekomme ich eine Wahlkarte?Jeder Wahlberechtigte kann in seiner niederösterreichischen Haupt- oder Nebenwohnsitzgemeinde, in welcher er in die Wählerevidenz eingetragen ist, seine Wahlkarte beantragen. Dies kann bis spätestens Mittwoch, 27 Februar 2013 schriftlich per Fax oder E-Mail und bis Freitag, 1. März 2013, 12 Uhr nur noch mündlich am Gemeindeamt erfolgen. Die Wahlkarte kann persönlich abgeholt werden bzw. wird von der Gemeinde an die gewünschte Adresse mittels RSb-Brief, zugestellt. Bei einer mündlichen Beantragung ist ein Lichtbildausweis in das Gemeindeamt mitzunehmen. Bei einer schriftlichen Beantragung ist eine Passnummer oder die Kopie eines amtlichen Ausweises beizulegen oder der Code, der auf der Wahlverständigung steht anzugeben. Die Wahlkarte kann auch über www.wahlkartenantrag.at beantragt werden.Wie verwende ich die Wahlkarte?Stimmabgabe per Briefwahl im In- oder AuslandJeder Wahlberechtigte kann nach Erhalt der Wahlkarte seine Stimme im In- sowie im Ausland abgeben. Die Wahlkarte ist zu unterschreiben. Danach wird die Wahlkarte mit dem Wahlkuvert in das Überkuvert gesteckt und in den nächsten Briefkasten eingeworfen. Die Adresse der Gemeindewahlbehörde ist auf dem Überkuvert aufgedruckt. Die Kosten für den Postweg übernimmt das Land NÖ.Achtung: Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag bis 06:30 Uhr postalisch oder im Einlaufpostkasten des Gemeindeamtes eingelangt sein.Stimmabgabe direkt am GemeindeamtDer Wähler kann nach Erhalt der Wahlkarte diese gleich vor Ort ausfüllen und am Gemeindeamt abgeben.Stimmabgabe am Wahltag in einem sprengelfremden WahllokalIst der Wahlberechtigte am Wahltag nicht in seinem Wahlsprengel, kann er mittels einer Wahlkarte in jeder anderen NÖ-Gemeinde im dafür ausgewiesenen Wahlkarten-Wahllokal seine Stimme abgeben. Die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Wahllokale in den Gemeinden sind zu beachten. Es ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich, um sich vor der Wahlbehörde auszuweisen.Stimmabgabe vor der besonderen (=fliegenden) WahlbehördeWer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, ins Wahllokal zu kommen, kann bis Freitag 1.3.2013, 12 Uhr am Gemeindeamt den gewünschten Besuch der besonderen (=fliegenden) Wahlbehörde anmelden. Voraussetzung ist der Besitz einer gültigen Wahlkarte. Die besondere Wahlbehörde kommt am Wahltag direkt ins Haus. Es dürfen auch Angehörige und Besucher mit Wahlkarte vor der besonderen Wahlbehörde ihre Stimme abgeben. Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt bei Herrn Alfred Feuchtinger unter 02236/2200‑14.So sieht ein Stimmzettel aus Hier finden Sie einen Musterstimmzettel, der erklärt, was Sie am 3.3.2013 wählen können.
Möglichkeiten der Stimmabgabe bei der NÖ Landtagswahl
Wir Grünbacher informieren, wer wählen darf, wie das mit der Briefwahl geht, wann die Wahllokale geöffnet haben usw. Alles zur Wahl finden Sie hier.
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