Stimmabgabe mit der Wahlkarte
Jeder Wahlberechtigte, der in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen ist, kann bis
zum 10.3. schriftlich per Mail, Fax oder Brief (Identität muss mit Pass- oder
Führerscheinnummer bestätigt werden) und bis zum 12.3. 12:00 Uhr mündlich eine
Wahlkarte beantragen. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher
Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Abholung möglich ist. Die Wahlkarte wird von
der Gemeinde an die gewünschte Adresse zugesandt (sofern ein postalisches Einlangen vor
dem Wahltag gegeben ist) bzw. persönlich übergeben.
Die ausgehändigten Wahlunterlagen umfassen das Überkuvert, die Wahlkarte, das
Wahlkuvert und den amtlichen Stimmzettel.
Stimmabgabe per Briefwahl
Man kann seine Stimme im In- und im Ausland abgeben. Nach erfolgter Wahl wird der
amtliche und/oder nichtamtliche Stimmzettel in das Wahlkuvert gelegt und dieses in die
Wahlkarte gelegt. Danach wird die Wahlkarte unterschrieben und zugeklebt. Anschließend
kommt die Wahlkarte in das Überkuvert. Danach kann das verschlossene Überkuvert
persönlich, per Boten oder per Post an die Gemeinde überbracht werden.
Die Wahlunterlage muss spätesten am Wahltag, 14.3. um 6:30 Uhr bei der Gemeinde
einlangen. Danach kann eine Briefwahlkarte nur noch im jeweiligen Sprengel des Wahlberechtigten
bis zum Schließen des Wahllokals persönlich oder von Boten abgegeben werden.