Am Wahltag im zuständigen Wahllokal im Sprengel
Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis der Hauptwohnsitz-Gemeinde eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme in dem dafür vorgesehenen Sprengelwahllokal mit dem amtlichen Stimmzettel, welcher im Wahllokal ausgehändigt wird, abgeben. Dafür notwendig ist ein amtlicher Lichtbildausweis oder ein anderer Identitätsnachweis. Achtung: die Wahllokale in Grünbach haben von 7.30 bis 15 Uhr geöffnet.
Am Wahltag mit Wahlkarte in jedem Wahlkartenwahllokal in Österreich
Wenn der Wahlberechtigte am Wahltag nicht in seinem Wahlsprengel ist, kann er mit einer Wahlkarte in jeder anderen Gemeinde des Bundesgebietes im dafür ausgewiesenen Wahlkartenwahllokal die Stimme abgeben - Amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen!
Vor der „fliegenden Wahlbehörde“ mit Wahlkarte
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, in das Wahllokal zu kommen, kann schriftlich bis 25. September 2013 (24:00 Uhr) oder mündlich bis 27. September 2013 (12:00 Uhr) bei Beantragung der Wahlkarte am Gemeindeamt den Besuch der besonderen (= fliegenden) Wahlbehörde anfordern. Am Wahltag wird diese „fliegende“ Wahlbehörde direkt zum Wähler nach Hause kommen.
Briefwahl mit Wahlkarte
Die unterschriebene Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2013, 17.00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde einlangen (Adresse ist auf Wahlkarte aufgedruckt!)
· durch die Post - Kosten für Postweg aus dem In- und Ausland übernimmt der Bund
· durch persönliche Abgabe in Bezirkswahlbehörde,
· oder beauftragte Person
Am Wahltag kann die Briefwahlkarte in jedem Wahllokal des Verwaltungsbezirks (nicht nur in Wahlkartenwahllokalen) bis zum jeweiligen Wahlschluss abgegeben werden
Beantragung einer Wahlkarte:
n Telefonische Beantragung nicht möglich!
n Schriftliche Beantragung per E-mail, Fax
oder Online: www.wahlkartenantrag.at
bis spätestens 25.September 2013.
n Persönliche Beantragung am Gemeindeamt bis spätestens 27. September 2013, 12:00 Uhr